Steuertipp #4 – Betreuungskosten für Haustiere

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Eine gute Nachricht für alle Haustierbesitzer. Seit einem Jahr können die Betreuungskosten für Haustiere als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür: Das Haustier muss in den eigenen 4 Wänden betreut werden und die Betreuung muss durch eine externe Kraft (keine Familienmitglieder) erfolgen.

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Die Einkommensteuer kann um max. 20% der Betreuungskosten oder höchstens 4000Euro verringert werden. Basis dieser Entscheidung ist ein Gerichtsurteil des Finanzgerichts in Münster vom Herbst 2012 ( Aktenzeichen: 14 K 2289/11 E). Weitere Infos: FAZ/Finanzen/Tierfreund.

Den Tipp findest du auch auf meiner Steuertipp App auf DIE GRAUE SEITE.

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