Eine gute Nachricht für alle Haustierbesitzer. Seit einem Jahr können die Betreuungskosten für Haustiere als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür: Das Haustier muss in den eigenen 4 Wänden betreut werden und die Betreuung muss durch eine externe Kraft (keine Familienmitglieder) erfolgen. Die Einkommensteuer kann um max. 20% der Betreuungskosten oder höchstens 4000Euro […]