Steuertipp #1 – Einkommensteuererklärung abgeben

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Zugegeben – es gibt spannendere und angenehmere Dinge im Leben, als die Steuererklärung abzugeben. Aber die Motivation, doch eine Rückzahlung vom Finanzamt zu erhalten, oder durch das Eintragen von Freibeträgen das berühmte „mehr Netto vom Brutto“ zu erhalten, ist dann sicher auch bei dir vorhanden.

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Denn es lohnt sich für die Allermeisten, gerade wenn sich z.B. die Lebenssituation ändert und man eigentlich andere Dinge im Kopf hat, als an die Steuererklärung zu denken. Wichtig ist die Abgabefrist zum 31. Mai des Jahres. Oft genügt aber ein formloser Antrag, um eine Fristverlängerung zu erhalten. Wer die Steuererklärung über einen Steuerberater oder den Lohnsteuerverein erstellen lässt, kann sich mit der Abgabe bis zum 31.12. Zeit lassen.

Eine Steuererklärung muss abgegeben werden,

  • wenn du als Renter oder Selbstständiger die Grenze der Einkünfte von 8.345 Euro / Jahr (Single) oder 16.708 Euro/Jahr (Ehepaar) überschreitest.
  • wenn du als Arbeitnehmer
    • vom Finanzamt einen zusätzlichen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen bekommst. (gilt auch für Ehepartner)
    • eine Besteuerung des Lohnes nach Steuerklasse III/V oder VI hast. (gilt auch für Ehepartner)
    • außerordentliche Nebeneinkünfte (z.B. Vermietung, Renten, Abfindung mit Lohnsteuereinbehalt) von mehr als 410 Euro/Jahr erhälst.
    • Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitlosen-, Kurzarbeiter-, Elterngeld) von mehr als 410 Euro/Jahr erhalten hast.
    • geschieden wurdest und du oder dein ehemaliger Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet haben.
    • von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten hast, der nicht pauschal versteuert wurde.

Die Abgabe der Einkommensteuererklärung lohnt sich fast immer auch für Arbeitnehmer, die eigentlich keine abgeben müssen. Immer dann, wenn wenn hohe Ausgaben angefallen sind, solltest du die Abgabe in Betracht ziehen:

  • So können leicht über 1000€ Werbungskosten angefallen sein: mehr als 16km Arbeitsweg, Kauf von Fachbüchern, Werkzeug, Schutzkleidung u.s.w.;
  • Es können auch außergewöhnliche Belastungen eingetreten sein wie z.B. teure Zahnimplantate, Pflegeheimkosten für die Eltern, Scheidungskosten, Zuzahlungen zu Medikamenten 
  • Du hast etwas gespendet,
  • oder Du hast haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt, wie den Hausmeister deiner Wohnung.

Empfehlung: In diesen oder ähnlichen Fällen lohnt die freiwillige Einkommensteuererklärung. Die kannst Du übrigens bis 4 Jahre rückwirkend abgeben: Die Einkommensteuererklärung für 2013 kannst Du also noch bis zum 31.12.2017 beim Finanzamt abgeben. Zur Zeit arbeite ich übrigens an einer Webapp, mit der man auf Basis der persönlichen Situation einfach Ratschläge finden kann. Dieser und noch mehr Steuertipps sind auf DIE GRAUE SEITE zu finden. 

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