Der Übungsleiterfreibetrag bis zu 2.100 € (ab 2013 bis zu 2.400 €) für nebenberufliche Unterrichtstätigkeiten gilt auch für Einnahmen aus einer Lehr- oder vergleichbaren Tätigkeit in einem anderen europäischen Staat.
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Zugegeben – es gibt spannendere und angenehmere Dinge im Leben, als die Steuererklärung abzugeben. Aber die Motivation, doch eine Rückzahlung vom Finanzamt zu erhalten, oder durch das Eintragen von Freibeträgen das berühmte „mehr Netto vom Brutto“ zu erhalten, ist dann sicher auch bei dir vorhanden.